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   BVerfG, 27.11.2002 - 2 BvR 1728/02   

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https://dejure.org/2002,27027
BVerfG, 27.11.2002 - 2 BvR 1728/02 (https://dejure.org/2002,27027)
BVerfG, Entscheidung vom 27.11.2002 - 2 BvR 1728/02 (https://dejure.org/2002,27027)
BVerfG, Entscheidung vom 27. November 2002 - 2 BvR 1728/02 (https://dejure.org/2002,27027)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2002 - 2 BvR 1728/02
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG ergibt sich hingegen grundsätzlich kein Anspruch auf eine mündliche Verhandlung; es ist vielmehr Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, in welcher Weise das rechtliche Gehör gewährt werden soll (vgl. BVerfGE 60, 175 [210 f.]; 89, 381 [391]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2002 - 2 BvR 1728/02
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG ergibt sich hingegen grundsätzlich kein Anspruch auf eine mündliche Verhandlung; es ist vielmehr Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, in welcher Weise das rechtliche Gehör gewährt werden soll (vgl. BVerfGE 60, 175 [210 f.]; 89, 381 [391]).
  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2002 - 2 BvR 1728/02
    Dass das Berufungsgericht hier entsprechend § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entschieden hat, ist ebenso wenig zu beanstanden, wie die gesetzgeberische Entscheidung, unter den in § 522 Abs. 2 ZPO genannten Voraussetzungen (vgl. dazu Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. August 2002 - 2 BvR 1108/02 -, FuR 2002, 468; auch in JURIS veröffentlicht) die Zurückweisung der Berufung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss vorzusehen.
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